Werkstudentenstatus
Sollten für Sie die bisher aufgeführten Förderungen nicht oder nur teilweise in Frage kommen, bietet sich Ihnen auch ein Nebenjob als Werkstudent an.
Leider wissen einige Arbeitgeber bzw. deren Personalverantwortliche nicht, dass Ihnen als Fachschüler der Werkstudentenstatus nach § & I Nr. 3 SGB V und § 27 IV Satz 1 Nr. 2 SGB III ebenfalls zusteht.
Als Werkstudent dürfen Sie durchschnittlich maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Parallel gilt eine 26-Wochen-Regel, es dürfen in 26 Wochen pro Jahr auch über 20 Stunden gearbeitet werden, allerdings muss der Durchschnitt von 20 Wochenstunden im Jahresschnitt gehalten werden. Arbeiten Sie z.B. in den 13 Wochen Schulferien 40 Wochenstunden und in den 39 restlichen Wochen nur 10 Stunden pro Woche, hätten Sie einen zulässigen Jahresschnitt von 17,5 Wochenstunden.
Der Vorteil für Sie als Schüler ist, dass für diese Einkünfte nur die gesetzliche Rentenversicherung abgeführen werden muss. Es fallen somit keine Beiträge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung an. Unterm Strich bleibt Ihnen somit mehr Netto vom Brutto. Sie bleiben also bei der Krankenversicherung entweder familienversichert oder behalten Ihre günstige Schülerversicherung.
Steuern fallen leider trotzdem an.
Dies könnte beispielsweise so aussehen:
Ein Schüler verdient 1.500,00€ brutto mit seinem Nebenjob. Er ist nicht Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Gemeine, nicht verheiratet und hat keine Kinder. Der KV-Zusatzbeitrag beträgt 1,1%.
Ohne Werkstudentenstatus:
Netto = 1.500,00€ – 58,33€ Lohnsteuer – 139,50€ Rentenversicherung – 18,00€ Arbeitslosenversicherung – 117,75€ Krankenversicherung – 26,63 Pflegeversicherung =
= 1.139,80€
Mit Werkstudentenstatus:
Netto = 1.500,00€ – 58,33€ Lohnsteuer – 139,50€ Rentenversicherung =
= 1.302,17€
Es bleiben Ihnen in diesem Beispiel somit ca. 162,37€ mehr Netto
Für Arbeitgeber ist der Status des Werkstudenten ebenfalls sehr attraktiv, da parallel für den Arbeitgeber ebenfalls nur die RV-Beiträge anfallen. Sie sind für den Arbeitgeber also deutlich günstiger als ein normaler Arbeitnehmer.
Einen Maximalbetrag für den Verdienst gibt es nicht. Der Werkstudentenstatus kann selbstverständlich auch nur monatlich genutzt werden.
Sollte dies für Sie interessant sein, stellen wir Ihnen gerne eine entsprechende spezielle Schulbestätigung aus.