Zulassung

Zulassung

Für die Zulassung zum staatlich geprüften Hotelbetriebswirt (m/w/d) ist eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung erforderlich und mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Anschluss an die Ausbildung muss nachgewiesen werden, beispielsweise durch Arbeitszeugnisse.

 Alternativ kann unsere Fachschule auch besuchen, wer über keine Ausbildung aber mindestens 5 Jahr Berufserfahrung in der Hotellerie, Gastronomie, Tourismus, dem Event-Bereich oder anderen einschlägigen Bereichen verfügt.

Folgende Ausbildungsberufe sind beispielsweise zulassungsberechtigt:

  • Assistent für Hotel- und Tourismusmanagement
  • Diätassistent
  • Diätkoch
  • Empfangssekretär
  • Fachangestellter für Bäderbetriebe
  • Fachgehilfe im Gastgewerbe
  • Gaststättenfacharbeiter
  • Hauswirtschafter
  • Hotelfachmann
  • Hotelkaufmann
  • Hotel- und Gaststättengehilfe
  • Kauffrau für Tourismus und Freizeit
  • Kaufmann für Verkehrsservice
  • Kaufmannsgehilfe im Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Kellner
  • Koch
  • Luftverkehrskaufmann
  • Restaurantfachmann
  • Servicekaufmann für Luftverkehr
  • Sport- und Fitnesskaufmann
  • Tourismuskaufmann
  • Veranstaltungskaufmann
  • Wirtschaftspfleger (spez. Gaststätten und Hotelwesen, Gesundheitswesen)

Sollten Sie sich unsicher fühlen, ob Sie die Zulassungsvorrausetzungen erfüllen, melden Sie sich gerne bei unserer Schulleitung für eine umfassende Beratung