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Waffenrecht und Waffenkunde für die Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG
Termine:
16. – 20.12.2024
In diesem 5-tägigen Sachkundelehrgang mit Prüfung erwerben Sie die Erlaubnis für den Umgang mit Waffen und Munition gem. § 7 WaffG für Kurzwaffe und die dazu gehörige Munition. Voraussetzung sind die allgemeinen rechtlichen Vorschriften und Ihre persönliche Eignung.
AUSBILDUNGSORGANISATION
• 5 Vollzeit-Tage
• Montag bis Freitag 08:15 – 16:15 Uhr
• 45 Unterrichtseinheiten
ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR WAFFEN UND MUNITIONSERLAUBNIS
• Vollendung des 18. Lebensjahres
• Erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
• Nachweis der erforderlichen Sachkunde (bestandene Sachkundeprüfung)
• Nachweis der Bedürftigkeit
Hinweis: Zur Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung zudem erforderlich.
PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN
Der Umgang mit Waffen und insbesondere der Umgang mit Schusswaffen ist an enge gesetzliche Bedingungen geknüpft.
In speziellen Bewachungsberufen ist das Vorhandensein dieser Erlaubnis erforderlich. Diese erforderliche Zuverlässigkeit wird durch
die zuständige Behörde festgestellt. Sie holt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung Erkundigungen ein beim Bundeszentralregister, bei
der Staatsanwaltschaft und bei der örtlichen Polizeidienststelle. Über diese Sachkundelehrgänge erwerben Sie die Erlaubnis zum Umgang
mit Kurzwaffen und der dazu gehörigen Munition.
Für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz einer Schusswaffe ist der Behörde auf eigene Kosten ein bestimmtes
Gutachten vorzulegen.
LEHRGANGSINHALTE ZUR SACHKUNDEPRÜFUNG WAFFENRECHT UND WAFFENSACHKUNDE
Rechtliche Grundlagen
• Das waffenrechtliche Instrumentarium
• Waffengesetz
– Begriffsbestimmungen
– Grundsätze des Umgangs mit Waffen und Munition
– Bewachungsunternehmer und Bewachungspersonal
– Verbotene Waffen
– Anscheinswaffen und bestimmte tragbare Gegenstände
– Aufbewahrung von Waffen und Munition
– Öffentliche Veranstaltungen
• Allgemeine Waffengesetz VO
• Beschussgesetz – Beschussverordnung
• Kriegswaffenkontrollgesetz
• Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste BGV C7
• Bewachungsverordnung
• Funktion der Rechtfertigungsgründe/allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
• Notwehr
• Notstand
• Besitzdienerschaft
Schusswaffenkunde
• Allgemeiner Teil
• Praktischer Teil (Pistole SIG Sauer P 226)
• Praktischer Teil (Revolver Smith & Wesson)
Munitionskunde
• Grundlagen, Begriffe, Verbote und Erlaubnisse
• Geschossarten, Munitionstabellen
Schießlehre
• Theoretische Schießlehre
• Praktische Schießlehre
Verpflichtungen beim Umgang mit Schusswaffen
Für den Unternehmer/der Unternehmerin
Für den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin
Waffensachkundeprüfung
• Prüfungsordnung/Prüfung
• Prüfungsbeispielaufgabe
Training auf die mündliche Prüfung
Training auf die schriftliche Prüfung
ABSCHLUSS
„Sachkundeprüfung für Kurzwaffe und der dazu gehörigen Munition gem. § 7 WaffG“ für Bewachungsunternehmer und ihrer Bewachungspersonen nach § 28 WaffG in Theorie und Praxis