You are currently here!
  • Home
  • Fort-/Weiterbildung Sicherheitsmitarbeiter/in im Bewachungsgewerbe § 34a GewO – Modul Unterrichtung incl. GSSK I – III

Sicherheitsmitarbeiter/in im Bewachungsgewerbe § 34a GewO – Modul Unterrichtung incl. GSSK I – III

10. Mai 2022 Christine Sikora Comments Off

Die Module sind nach SGB II und SGB III förderbar.

Termine:

08.12.2023 – 18.01.2024
19.01.2024 – 15.02.2024
23.02.2024 – 20.03.2024
21.03.2024 – 19.04.2024
23.04.2024 – 22.05.2024
23.05.2024 – 20.06.2024
21.06.2024 – 18.07.2024
25.07.2024 – 22.08.2024
23.08.2024 – 19.09.2024
26.09.2024 – 23.10.2024
24.10.2024 – 21.11.2024
15.11.2024 – 12.12.2024

Bei fehlendem Nachweis der Deutschkenntnisse: Melden Sie sich beim TELC-Placement-Test B1 an!

KURSORGANISATION

Sicherheitsmitarbeiter/-in im Bewachungsgewerbe, Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) – Dauer: 180 UE (ca. 1 Monat)

Montag bis Freitag von 08:15 – 16:15 Uhr

TÄTIGKEITSPROFIL

Das Sicherheitsgewerbe ist ein wichtiger Baustein für die Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, müssen die Mitarbeiter/-innen entsprechend qualifiziert sein. Um im Bewachungsgewerbe tätig zu sein, muss man die entsprechenden Zertifikate nachweisen können.
Das Spektrum der Sicherheitsaufgaben umfasst u. a. Fluggastkontrollen an Flughäfen, Schutz des öffentlichen Nahverkehrs, Ordnerdienste, z. B. Oktoberfest oder Allianz Arena u.v.a.m.
Alleine im Freistaat Bayern sind täglich 30.000 Mitarbeiter/-innen privater Sicherheitsdienste tätig.

PERSPEKTIVEN

Die Nachfrage nach Sicherheitsdiensten wird um sieben bis acht Prozent zunehmen. Die Arbeitsmarktperspektiven sind überdurchschnittlich.

PERSONENKREIS / ZIELGRUPPE

Personengruppe, die über keine oder anfängliche Erfahrung in der privaten Sicherheitswirtschaft verfügt und für eine zukünftige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe in öffentlichen Räumen die gewerbliche Zugangsvoraussetzung erwerben möchte.

Persönliche Voraussetzungen

• Deutsch in Wort und Schrift (mindestens Sprachlevel B1 / empfohlen B2)
• Mindestens 8 – 9 Schuljahre oder vergleichbare Bildung
• Mindestalter 18 Jahre
• Zuverlässigkeit gemäß Auszug Bundeszentralregister
• Mindestens 5 Jahre Aufenthalt im europäischen Raum

ZUGANGSVORAUSSETZUNG

Nachweis der Sprachkompetenz, mindestens Level B1

SACHGEBIETE DER UNTERRICHTUNG

• Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes
• Bürgerliches Gesetzbuch / Bürgerliches Recht
• Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
• Unfallverhütungsvorschriften der Wach- und Sicherheitsdienste
• Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
• Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer
• Profiling – Bewerbungstraining
• Unterrichtung nach § 34a GewO bei de

SACHGEBIETE GSSK I – III

• Rechtsgrundlagen / Eingriffsrechte
• Werkschutzdienstkunde
• Umgang mit Menschen / Psychologie
• Schutz- und Sicherheitstechnik

ABSCHLUSS / ZERTIFIKAT

Zertifikat Unterrichtung IHK § 34a GewO und GSSK I – III