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Sicherheitsmitarbeiter/in im Bewachungsgewerbe § 34a GewO – Modul Sachkundeprüfung
Die Module sind nach SGB II und SGB III förderbar.
Termine:
21.06.2024 – 22.08.2024
25.07.2024 – 19.09.2024
23.08.2024 – 24.10.2024
26.09.2024 – 21.11.2024
24.10.2024 – 12.12.2024
06.11.2024 – 16.01.2025
11.12.2024 – 20.02.2025
24.01.2025 – 20.03.2025
21.02.2025 – 17.04.2025
25.03.2025 – 22.05.2025
25.04.2025 – 26.06.2025
19.05.2025 – 17.07.2025
26.06.2025 – 21.08.2025
24.07.2025 – 17.09.2025
21.08.2025 – 16.10.2025
25.09.2025 – 20.11.2025
16.10.2025 – 11.12.2025
KURSORGANISATION
Sicherheitsmitarbeiter/-in im Bewachungsgewerbe mit integrierter Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) – Dauer: 180 UE (ca. 1 Monat)
Montag bis Freitag von 08:15 – 16:15 Uhr
TÄTIGKEITSPROFIL
Das Sicherheitsgewerbe ist ein wichtiger Baustein für die Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, müssen die Mitarbeiter/-innen entsprechend qualifiziert sein. Um im Bewachungsgewerbe tätig zu sein, muss man die entsprechenden Zertifikate nachweisen können.
Das Spektrum der Sicherheitsaufgaben umfasst u. a. Fluggastkontrollen an Flughäfen, Schutz des öffentlichen Nahverkehrs, Ordnerdienste, z. B. Oktoberfest oder Allianz Arena u.v.a.m.
Alleine im Freistaat Bayern sind täglich 30.000 Mitarbeiter/-innen privater Sicherheitsdienste tätig.
PERSPEKTIVEN
Die Nachfrage nach Sicherheitsdiensten wird um sieben bis acht Prozent zunehmen. Die Arbeitsmarktperspektiven sind überdurchschnittlich.
PERSONENKREIS / ZIELGRUPPE
Personengruppe, die über keine oder anfängliche Erfahrung in der privaten Sicherheitswirtschaft verfügt und für eine zukünftige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe in öffentlichen Räumen die gewerbliche Zugangsvoraussetzung erwerben möchte.
Persönliche Voraussetzungen
• Deutsch in Wort und Schrift (mindestens Sprachlevel B1 / empfohlen B2)
• Mindestens 8 – 9 Schuljahre oder vergleichbare Bildung
• Mindestalter 18 Jahre
• Zuverlässigkeit gemäß Auszug Bundeszentralregister
• Mindestens 5 Jahre Aufenthalt im europäischen Raum
ZUGANGSVORAUSSETZUNG
Nachweis der Sprachkompetenz Deutsch Level B1 für den Eintritt in die Sicherheitswirtschaft zwingend erforderlich!
Empfehlenswert: Level B2
Zur Unterrichtung IHK und Sachkundeprüfung IHK muss mindestens die Sprachkompetenz Level B1 mit anerkanntem Zertifikat nachgewiesen werden. Bei fehlendem Nachweis bietet die BAA in 14-tägigem Rhythmus montags und donnerstags um 16 Uhr den TELC-Placement-Test B1 an.
SACHGEBIETE DER SACHKUNDE
• Rechtliche Grundlagen für Sicherheitsdienste
• Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
• Bürgerliches Recht, Straf- und Verfahrensrecht
• Gewerberecht
• Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes
• Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in
Konfliktsituationen
• Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherheitsdienste
• Grundzüge der Sicherheitstechnik
• Profiling – Bewerbungstraining
• Berufsbezogenes Englisch
• Fallbeispiele in Theorie und Praxis
ABSCHLUSS
Sachkundeprüfung für Sicherheitsmitarbeiter/-innen im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO