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Sicherheitsmitarbeiter/in im Bewachungsgewerbe § 34a GewO mit Führerschein Klasse B

4. Mai 2022 Christine Sikora Comments Off
Diese Fortbildung mit Führerschein Klasse B ist nach SGB II förderbar; SGB III über Einzelförderung.

Termine:

08.12.2023 – 12.06.2024
Modul 1: Unterrichtung/Sachkunde 08.12.2023 – 14.03.2024
Modul 2: Führerschein Kl. B               15.03.2024 – 12.06.2024

neue Termine in Kürze!

Revierfahrer/innen – Kurierfahrer/innen – Botenfahrer/innen

Unterrichtung und Sachkunde mit Führerschein Klasse B

KURSORGANISATION

Vollzeit: Montag bis Freitag von 08:15 – 16:15 Uhr
• ModuL 1 – Unterrichtung / GSSK I – III: 1 Monat
• ModuL 2 – Sachkundeprüfung: 2 Monate
• ModuL 3 – Führerschein Klasse B: 4 Monate

TÄTIGKEITSPROFIL

Das Sicherheitsgewerbe ist ein unverzichtbarer Baustein für die Sicherheitsarchitektur in Deutschland mit zunehmender Bedeutung und erweiterten Aufgaben. Wer im Bewachungsgewerbe arbeiten will, muss zertifziert sein und vielfältige Qualifikationen nachweisen. Das Spektrum der Sicherheitsaufgaben umfasst u. a. Fluggastkontrollen an Flughäfen, Schutz des öffentlichen Nahverkehrs, Ordnerdienste, z. B. Oktoberfest oder Allianz Arena u.v.a.m.
Allein im Freistaat Bayern sind täglich 30.000 Mitarbeiter/-innen privater Sicherheitsdienste tätig.

PERSPEKTIVEN

Die Nachfrage nach Sicherheitsdiensten ist außerordentlich gestiegen und verzeichnet jährlich einen mehrstelligen Zuwachs. Dazu ist das Anforderungsprofil deutlich gestiegen und um viele Aufgabenbereiche erweitert.

ZIELGRUPPE / ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Personengruppe, die über keine oder anfängliche Erfahrung in der privaten Sicherheitswirtschaft verfügt und für eine zukünftige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe in öffentlichen Räumen die gewerbliche Zugangsvoraussetzung erwerben möchte.

Persönliche Voraussetzungen
• Deutsch in Wort und Schrift (Sprachlevel B2 oder vergleichbare Bildung)
• Mindestens 8 – 9 Schuljahre
• Mindestalter 18 Jahre
• Einwandfreies Führungszeugnis ohne Eintrag, Auszug aus dem Bundeszentralregister
• Mindestens 5 Jahre Aufenthalt im europäischen Raum.

LERHRGANGSINHALTE

Modul 1: Unterrichtung IHK – GSSK I-III – Sachkundeprüfung IHK

Abschluss: IHK Unterrichtung § 34a GewO inkl. GSSK I – III

• Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, bewachungsspezifische
Aspekte des Datenschutzes
• Bürgerliches Gesetzbuch / Bürgerliches Recht
• Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
• Unfallverhütungsvorschriften der Wach- und Sicherheitsdienste
• Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken
in Konfliktsituationen
• Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer
• Profiling – Bewerbungstraining
• Unterrichtung nach § 34a GewO bei der IHK

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung IHK, Teilabschluss: Sachkundeprüfung IHK

• Rechtliche Grundlagen für Sicherheitsdienste
• Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
• Bürgerliches Recht, Straf- und Verfahrensrecht
• Gewerberecht
• Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes
• Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in
Konfliktsituationen
• Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherheitsdienste
• Grundzüge der Sicherheitstechnik
• Erste Hilfe Kurs
• Profiling – Bewerbungstraining
• Berufsbezogenes Englisch
• Fallbeispiele in Theorie und Praxis

Modul 2: Führerschein Klasse B

Zugangsvoraussetzung
• Nachweis der Sprachkompetenz B1 (B2 wünschenswert).
• Um den Führerschein der Klasse B erwerben zu können, muss ein Mindestalter von 18 Jahren vorliegen.
• Erfolgreicher Abschluss Modul 1 und Modul 2

Für den Führerscheinantrag bei der zuständigen Behörde werden benötigt:
• Bescheinigung eines Erste-Hilfe-Kurses
• Bestandener Sehtest
• Biometrisches Passfoto für die Ausstellung des Führerscheins
• Gesundheitliche Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges: Eignungszweifel bei Alkohol-/Betäubungsmittel- und Arzneimittelmissbrauch müssen abgeklärt sein
• Führungszeugnis

Theoretische Ausbildung
Im theoretischen Teil der Fahrausbildung erlent man grundlegende Regeln des Straßenverkehrs. Der Fahrlehrer erläutert alle Themen anhand von Filmen oder Präsentationen und vertieft das Wissen
durch Frage und Antwort Gespräche mit den Fahrschülern. Ausgiebiges, PC-gestütztes Prüfungsfragetraining hilft dabei, das erlernte Wissen zu vertiefen und auf die Prüfung vorzubereiten.

Auszug aus den Lerninhalten
• Pflichtstunden zum Erwerb des Führerscheins
• Pflichtstunden für den Führerschein – die Theorie
• Pflichtfahrstunden für die Führerschein-Sonderfahrten: Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Nachtfahrt
• Pflichtfahrstunden für den Führerschein

Auszug aus dem Lehrplan
• Persönliche Voraussetzungen
• Der Mensch im Straßenverkehr
• Rechtliche Rahmenbedingungen
• Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
• Vorfahrt und Verkehrsregelungen
• Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
• Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
• Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
• Ruhender Verkehr
• Verhalten in besonderen Situationen und Folgen
• Technische Bedingungen
• Prüfungsanforderungen / Regeln für die Prüfung

ABSCHLÜSSE UND ZERTIFIKATE

  • Unterrichtung IHK und GSSK I – III
  • Sachkundeprüfung IHK
  • Führerschein Klasse B
  • Bei Bedarf TELc Test deutsch B1 / B2 (Placement Test)