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Gepr. Fremdsprachenkorrespondent/in (IHK) / Gepr. Wirtschaftskorrespondent/in (BAA)

10. Mai 2022 Christine Sikora Comments Off

förderfähig nach SGB III und II

Termine:

11.01.2023 – 07.03.2023, Vollzeit
11.07.2023 – 05.09.2023, Vollzeit

22.04.2023 – 07.03.2024, berufsbegleitend (samstags + Wochenblock)
06.04.2024 – 01.03.2025, Berufsbegleitend (samstags + Wochenblock)

 

 

LEHRGANGSORGANISATION

Vollzeit: 3 Monate (360 UE), Montag bis Freitag 08.15 bis 15.30 Uhr
Teilzeit: Berufsbegleitender Wochenendunterricht (300 UE), Seminartag 08.15 bis 16.15 Uhr

TÄTIGKEITSPROFIL

Der Abschluss Wirtschafts- oder Fremdsprachenkorrespondent/-in wurde im Zuge der zunehmenden wirtschaftlichen Internationalisierung bewusst für eine breite Zielgruppe zugänglich gemacht.
In der Regel arbeiten die fremdsprachlich qualifizierten Mitarbeiter/-innen in den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen und sind für die reibungslose, vornehmlich englischsprachige Geschäftskorrespondenz zuständig. In international orientierten Tourismus-, Medien-, Verkehrs- und
Industrieunternehmen aber auch in Verbänden und Organisationen übernehmen die Mitarbeiter/-innen selbstständig anspruchsvolle Übersetzungsarbeiten, wickeln die zweisprachige Handelskorrespondenz
ab, führen englischsprachige Telefonate und Gespräche, erarbeiten Projektunterlagen, Präsentationen, Dokumentationen, Broschüren.

PERSPEKTIVEN

Die Teilnehmer/-innen der Bayerischen Akademie für Außenwirtschaft und speziell die Absolvent/-innen dieser Ausbildung genießen bei ansässigen nationalen und internationalen Unternehmen höchste Anerkennung. Als gefragte Fachkräfte ergeben sich für die Teilnhmer/-innen überdies in den unterschiedlichsten Branchen eine Reihe interessanter und lukrativer Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Englisch Sprachlevel B2 empfohlene Zugangsvoraussetzung. Die BAA bietet den kostenfreienn Eignungstest dazu an. Individuelle Prüfung durch den Kostenträger. Bei Selbstzahlern
prüft die BAA die einheitlich geregelten Zugangsvoraussetzungen.

Zur Prüfung bei der IHK wird zugelassen, wer:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten
    nachweist
    oder
  • nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung (z. B. Zeugnis Mittlere Reife u. a.).

LEHRGANGSINHALTE

Die Weiterbildung zum/zur geprüften Fremdsprachenkorrespondent/-in (IHK) und/oder zum/zur geprüften Wirtschaftskorrespondent/-in (BAA) stellt sowohl für berufliche Newcomer als auch für erfahrene Mitarbeiter/-innen nationaler wie internationaler Unternehmen eine hervorragende wirtschaftliche Zusatzqualifikation dar.

Die Tätigkeiten des Fremdsprachenkorrespondenten/der Fremdsprachenkorrespondentin spielen sich in drei Handlungsbereichen ab:

Übersetzung

  • Übersetzung in die Fremdsprache
  • Übersetzung aus der Fremdsprache Korrespondenz
  • Verfassen eines Geschäftsbriefes
  • Beantworten einer Korrespondenz
  • Zusammenfassung in der Hauptsprache einer fremdsprachigen mündlichen Nachricht

Korrespondenz

  • Verfassen eines Geschäftsbriefes
  • Beantworten einer Korrespondenz
  • Zusammenfassung in der Hauptsprache einer
    fremdsprachigen mündlichen Nachricht

Mündliche Kommunikation

  • Gespräch
  • Geschäftstelefonat

Dabei liegen in den Handlungsbereichen konkrete Kommunikationssituationen zugrunde, die den Inhalt
der jeweiligen Kommunikation ausmachen. Es werden folgende sieben Kommunikationssituationen erarbeitet:

  • Allgemeine Unternehmenskommunikation
  • Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen sowie zu Unternehmen
  • Angebote ausarbeiten und beantworten; einschließlich Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bearbeiten
  • Aufträge bearbeiten (einschließlich Transport-Versicherung)
  • Zahlung und Inkasso vor- und nachbereiten
  • Störungen geschäftlicher Transaktionen klären
  • Absatzmärkte erschließen und pflegen

Um diese Kommunikationssituationen erfolgreich bewältigen zu können, benötigt der Fremdsprachen- korrespondent/ die Fremdsprachenkorrespondentin neben den sprachlichen Fertigkeiten Kenntnisse über kaufmännische Grundlagen sowie internationales Hintergrundwissen, d.h. umfangreiche kaufmännische
Kenntnisse, vor allem, was den Außenhandel angeht, sowie interkulturelles Wissen über das Zielland.

Allgemeine Unternehmenskommunikation

  • Terminvereinbarungen, Geschäftsreisen und Konferenzen, sonstige Sekretariatskommunikation, innerbetriebliche Kommunikation

Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen sowie zu Unternehmens ausarbeiten und beantworten

  • Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen
  • Anfragen zu Unternehmen an Dritte
  • Erteilen von Auskünften

Angebote – einschließlich Lieferungs- und Zahlungsbedingungen – bearbeiten

  • Angebotsbearbeitung
  • Aufträge bearbeiten (einschließlich Transport-Versicherung)
  • Auftragserteilung
  • Auftragsbestätigung, -ablehnung, -annulierung
  • Verträge
  • Versandanzeige

Zahlung und Inkasso vor- und nachbearbeiten

  • Rechnungsbearbeitung
  • Zahlungsmittel und Zahlungswesen
  • Bankenstruktur des Ziellandes
  • Bankdienstleistungen

Störungen geschäftlicher Transaktionen klären

Absatzmärkte erschließen und pflegen – Vertretungen, Messen und Ausstellungen

  • Absatzeinrichtungen, Handelsmittler, Kommissionäre, Makler,
    Sonstige Bezugsquellen/Vertriebsformen, Absatzförderung,
    Marketing, Werbung, Messen uns Asstellungen, Internationale
    Organisationen, OECD, WTO, Weltbank und IWF, Zollunionsgebiete,
    Freihandelszonen, Wirtschaftsindikatoren

PRÜFUNGSORGANISATION

Die Abschlussprüfung zum/zur Fremdsprachenkorrespondent/ Fremdsprachenkorrespondentin findet vor der Industrie- und Handelskammer schriftlich und mündlich statt. Die Abschlussprüfung zum/zur Gepr. Wirtschaftskorrespondent/ Wirtschaftskorrespondentin (BAA) findet schriftlich und mündlich
statt und wird von der Bayerischen Akademie für Außenwirtschaft e.V. durchgeführt.

ABSCHLUSS

Sie können wählen zwischen den Abschlüssen
Gepr. Fremdsprachenkorrespondent/-in (IHK) und
Gepr. Wirtschaftskorrespondent/-in (BAA)