Gepr. Fachwirt/in für Außenwirtschaft (IHK)

4. Mai 2022 Christine Sikora Comments Off

Förderbar nach SGB III/II

Termine:

22.11.2022 – 21.03.2023, Vollzeitlehrgang

 

KURSORGANISATION

Vollzeit (600 UE): ca. 3,5 Monate, Montag bis Freitag 8.15 – 16.15 Uhr
Berufsbegleitend (600 UE): ca. 20 Monate, ausgewählte Samstage und einige Vollzeit-Wochenblöcke

TÄTIGKEITSPROFIL

Die fachlichen Qualifikationen der geprüften Fachwirte für Außenwirtschaft beinhalten die Kompetenz, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben zur Planung, Anbahnung und Abwicklung von Auslandsgeschäften insbesondere in Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen unterschiedlicher Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen sowie in diesem Zusammenhang Mitarbeiter zu führen.
Geprüfte Fachwirte für Außenwirtschaft führen Außenhandelsgeschäfte einschließlich der Anbahnung und Abwicklung durch. Das beinhaltet länderspezifische Marketingkonzepte, die Bedingungen und Prozesse des internationalen Businessmanagements sowie des Risk- und Chancenmanagements. Ziel dabei ist, die Stärkung der globalen Marktposition des Unternehmens.
(Zitat aus Präambel der neuen Verordnung)

PERSPEKTIVEN UND LERNZIELE

Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der Geprüfte Fachwirt für Außenwirtschaft oder die Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft in der Lage sein, insbesondere in Handels-, Industrie-
und Dienstleistungsunternehmen alle Fach- und Führungsaufgaben zur Planung, Anbahnung und Abwicklung von Auslandsgeschäften unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen
und ethischen Handlungsfelder eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können.

  1. Unterstützung der Entwicklung von internationalen Markteintritts- und Wertschöpfungsstrategien,
  2. Erarbeiten, Umsetzen und Auswerten von länderspezifischen Marketingkonzepten sowie Wahrnehmen des erforderlichen Projektmanagements,
  3. Berücksichtigung von Aspekten des interkulturellen Managements, der Leitlinien der Geschäftsethik, der Governance und der Nachhaltigkeit,
  4. Anwenden von Risk- und Chancenmanagement im internationalen Geschäft,
  5. Abwicklung und Kalkulation von internationen Geschäften unter Berücksichtigung von rechtlichen und steuerlichen Vorschriften sowie von bilateralen, supranationalen und internationalen Abkommen,
  6. Auswählen und Anwenden von internationen Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten für Außenwirtschaftsgeschäfte,
  7. Prüfen von vertraglichen und länderspezifischen Rahmenbedingungen von Außenwirtschafts- geschäften,
  8. Führen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung,
  9. Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten sowie
  10. Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung.

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN IHK

(1) Zur Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe als Kaufmann oder Kauffrau im Groß- und Außenhandelsmanagement, Kaufmann oder Kauffrau im
    Einzelhandel, Industriekaufmann oder Industriekauffrau und Speditionskaufmann oder Speditionskauffrau sowie eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis, oder
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die
    Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
  3. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von zwei Jahren und eine auf die
    Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis, oder
  4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betiebswirtschaftlichen
    Studium und eine mindestens dreijährige Berufspraxis
    oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 1 bis 5 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.

LEHRPLAN

(nach neuer Verordnung Juni 2017)

Internationales Business-Management umsetzen

  • Unterstützung der Entwicklung von internationalen Markteintritts- und Wertschöpfungsstrategien vor dem Hintergrund einer globalen Wirtschaft
  • Analysieren des eigenen betriebswirtschaftlichen Aufgabenbereichs und Entwicklung von Vorschlägen zur Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen
  • Umsetzen betrieblicher Ziele und Strategien sowie Entwickeln von daraus resultierenden Markt- und Wachstumschancen
  • Erarbeiten, Umsetzen und Auswerten von länderspezifischen Marketingkonzepten
  • Berücksichtigen von Aspekten des internationalen Managements
  • Berücksichtigen der Leitlinien der Geschäftsethik, der Governance und der Nachhaltigkeit

Risk-Chancenmanagement sicherstellen

  • Beurteilen von Chancen und Risiken von Außenwirtschaftsgeschäften sowie Vorbereiten von erforderlichen Maßnahmen im internationalen Geschäft
  • Erkennen von veränderten Rahmenbedingungen sowie Entwickeln und Vorschlagen erforderlicher Umsetzungsstrategien als unternehmerische Reaktion
  • Gestalten und Optimieren der Arbeitspropzesse und -abläufe unter Beachtung betriebs- wirtschaftlicher Gesichtspunkte
  • Erstellen einer Wirtschaftlichkeitsrechnung und Prüfen der Machbarkeit unternehmerischer Vorhaben
  • Entwickeln von Konzepten zur Vorbereitung von Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen auf der Basis von Kennzahlen
  • Auswählen und Anwenden von Maßnahmen zur Risikominimierung
  • Aufstellen, Überwachen und Anpassen von Budgets

Außenhandelsgeschäfte durchführen

  • Vergleichen und Beurteilen von verschiedenen Varianten zur Durchführung von Außenhandelsgeschäften
  • Überprüfen von rechtlichen Regulierungen in der Außenwirtschaft
  • Durchführen einer Außenhandelskalkulation
  • Bewerten der unterschiedlichen Transportmöglichkeiten unter ökonomischen, logistischen und ökologischen Gesichtspunkten
  • Erstellen von Entscheidungsvorschlägen zur Durchführung von Außenhandelsgeschäften

Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen

  • Mit internen und externen Partnern situationsgerecht kommunizieren sowie Präsentationstechniken zielgerichtet einsetzen
  • Kriterien für die Personalauswahl festlegen und begründen sowie bei der Personalrekrutierung mitwirken
  • Den Personaleinsatz planen und steuern
  • Führungsmethoden situationsgerecht anwenden
  • Berufsausbildung planen und durchführen
  • Die berufliche Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen fördern
  • Den Arbeits- und Gesundheitsschutz gestalten

Ausbildereignung
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung befreit.

ABSCHLUSS

Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft (IHK)
Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft (IHK)
Die (Abschluss-)Prüfung zur Gepr. Fachwirtin / zum Gepr. Fachwirt für Außenwirtschaft findet einmal jährlich Ende April vor der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern statt.