Zertifizierte/r Fachwirt/in für Facility Management GEFMA 620 - BAA

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Zertifizierte/r Fachwirt/in für Facility Management GEFMA 620

22. April 2022 root Comments Off
förderfähig nach SGB III und II

Termine:

Vollzeit-Lehrgang:
20.11.2024 – 10.05.2025
10.02.2025 – 21.07.2025
01.09.2025 – 06.02.2026

Berufsbegleitend 2025/2026:

29.11.2024 – 25.10.2025
21.02.2025 – 31.01.2026

Tätigkeitsprofil / Zielgruppe / Perspektiven

Ein Beruf, alle Branchen – es gibt wohl kaum eine Aufgabe, die in unserer Gesellschaft so omnipräsent ist wie das Facility Management. Wer in der FM-Branche seine Berufung findet, der setzt auf Vielfalt. Ein Facility Manager wartet keine Flugzeuge, er baut auch keine Industrie-Roboter oder komponiert eine Oper.

Aber: Der Facility Manager ist der elementare Teil dieser und vieler weiterer spannender Herausforderungen. Ohne ihn geht nichts. Überall wo Alltag, gesellschaftliches Leben und Wirtschaft draufstehen, ist Facility Management drin.

Das FM ist nach wie vor ein Hidden Champion. Die Bezeichnung „Facility Management“ ist eine große Klammer, die eine Vielzahl anspruchsvoller Tätigkeiten umschließt. Dazu gehört auch der gern zitierte Hausmeister. Damit es nicht falsch verstanden wird, auch das ist eine wichtige Disziplin im Konzert der FM-Instrumente. Aber sie ist eben auch nur ein kleiner Teil des Ganzen.

Es gibt in Deutschland kaum eine Branche, die so viele Facetten und Möglichkeiten bietet, wie das Facility Management. Vom modernsten Rechenzentrum bis zum Museum mit den Schätzen des Altertums sorgen Facility Manager in verantwortlicher Funktion dafür, dass alles reibungslos läuft. Würden diese Menschen in Deutschland für fünf Minuten ihre Arbeit ruhen lassen, stünde unsere Wirtschaft komplett still.

Der Weg in diese vielfältige Welt der faszinierenden Möglichkeiten führt von der klassischen Berufsausbildung über die berufsbegleitende Qualifizierung bis hin zum akademischen Abschluss. Eine Branche mit enormem Potenzial.
Das bedeutet: Sichere Arbeitsplätze und ein berufliches Fundament, auf dem sich ein erfolgreicher Lebenslauf aufbauen lässt. Machen Sie im Facility Management Ihren Beruf zu Ihrer Berufung.

Zitat aus der GEFMA Ausgabe #Berufung Facility Management – Editorial von Prof. Dr. Markus Lehmann (Vorstand GEFMA)

Prüfungsorganisation

GEFMA Deutscher Verband für Facility Management hat zum Nachweis von Kompetenzen (Fachwissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbständigkeit), die durch berufliche Fortbildung im Facility Management (FM) erworben werden, die vorliegend Prüfungsordnung als GEFMA-Richtlinie erlassen.
Sie ist Grundlage für die Personenzertifizierung nach GEFMA 604 und damit für den Nachweis der Eignung zur Führung des Titels: „Fachwirt Facility Management (GEFMA)“

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung

Voraussetzungen für die Zulassung zur abschließenden Prüfung, die aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsanteil besteht, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im gewerblich-technischem oder kaufmännischem Bereich in einem Gewerk des Gebäudemanagements mindestens auf Gesellenebene oder ein höherwertiger, auch akademischer Abschluss. Bei fehlender abgeschlossener Berufsausbildung wird ein persönliches Gespräch geführt.

Durchführung der Prüfung

Die Teilnehmer/-innen haben die Prüfung (schriftlich und mündlich) in deutscher Sprache abzulegen. Die schriftliche Prüfung bildet die Komplexität der Ausbildung ab und bezieht sich auf die Inhalte aller Module der Ausbildung. Die Prüfung ist in den folgenden Fächern schriftlich abzulegen:

• Kernfächer des Facility Management
• Technische Prozesse im Objektmanagement
• Infrastrukturelle Prozesse im Objektmanagement
• Kaufmännische Prozesse im Objektmanagement

Der Kern der mündlichen Prüfung ist die Präsentation der Projektarbeit in einem Zeitraum von 30 bis 45 Minuten.
Bei bestandener Prüfung schriftlich und mündlich erstellt GEFMA den Kandidaten/-innen das Zertifikat Fachwirt/-in Facility Management (GEFMA).

Abschluss / Zertifikate GEFMA 620:

Fachwirtin Facility Management GEFMA 620 / Fachwirt Facility Management GEFMA 620 (Zeugnis BAA)
Zur Zertifizierung GEFMA 620 muss die schriftliche und mündliche Prüfung bestanden sein.