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Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)

3. Mai 2022 Christine Sikora Comments Off

Termine:

22.03.2024 – 21.11.2025, Standardumschulung
12.09.2024 – 12.05.2026, Standardumschulung

12.12.2023 – 26.11.2025, erweiterte Umschulung
05.06.2024 – 12.05.2026, erweiterte Umschulung

20.11.2023 – 13.05.2024, Vorbereitung Externenprüfung
20.06.2024 – 25.11.2024, Vorbereitung Externenprüfung
14.11.2024 – 13.05.2025, Vorbereitung Externenprüfung
11.06.2025 – 24.11.2025, Vorbereitung Externenprüfung

 UE pro TagAUSBILDUNGSORGANISATION
Standard-Umschulung: Vollzeit 20 Monate (2115 UE / Praktikum 1120 Std.)
• Fachausbildung (10 Monate)
• Betriebliches Praktikum (7 Monate)
• Prüfungsvorbereitung (3 Monate)
Montag bis Freitag 08:15 – 16:15 Uhr, 9 UE pro Tag, 45 UE pro Woche
Pausenregelung: 15 Min. nach jeder Doppelstunde, 30 Min. Mittagspause (Ferienzeiten sind eingeplant)

Erweiterte Umschulung: Vollzeit 23 Monate (2684 UE / Praktikum 1120 Std.)
• Fachausbildung (13 Monate)
• Betriebliches Praktikum (7 Monate)
• Prüfungsvorbereitung (3 Monate)
Montag bis Freitag 08:15 – 16:15 Uhr, 9 UE pro Tag, 45 UE pro Woche
Pausenregelung: 15 Min. nach jeder Doppelstunde, 30 Min. Mittagspause (Ferienzeiten sind eingeplant)

Vorbereitung Externenprüfung: Vollzeit 6 Monate
Montag bis Freitag 08:15 – 16:15 Uhr, 9 UE pro Tag, 45 UE pro Woche
Pausenregelung: 15 Min. nach jeder Doppelstunde, 30 Min. Mittagspause
Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen das gesamte Prüfungswissen und trainiert Sie für die Berufs-Abschlussprüfung “Fachkraft für Schutz- und Sicherheit IHK”. Für einen Personsnkreis mit fehlendem Berufsabschluss, aber min. 54-monatiger. einschlägiger Berufserfahrung.


TÄTIGKEITSPROFIL

Ob im Personenschutz, im Veranstaltungsschutz, im Objekt- oder Werttransportschutz: Fachkräfte für Schutz und Sicherheit sind in der Lage, Situationen und Gefährdungspotenziale richtig einzuschätzen.
Aufgrund ihrer spezifischen beruflichen Kompetenz erstellen, vermarkten und erbringen sie Sicherheitsdienstleistungen, beispielsweise eine Analyse, wie hoch und welcher Art eine mögliche
Gefährdung z. B. für einen Betrieb der Pharmaforschung ist. Sie schützen Menschen, Objekte, Werte und Anlagen, unterstützen die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch präventive Maßnahmen und – soweit erforderlich – durch Gefahrenabwehr. Zudem beraten Fachkräfte für Schutz und Sicherheit ihre Kunden
umfassend in den Bereichen Personen-, Veranstaltungs- und Objektschutz sowie Werttransport. Sie arbeiten entsprechende Angebote aus – basierend auf ihren fundierten Kenntnissen über moderne Sicherheitstechnik. Dabei prüfen sie auch, ob die betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften, beispielsweise zum Brand- und Umweltschutz, eingehalten werden, ob Flucht- und Rettungswege offen sind und gefährliche Abfälle korrekt gelagert bzw. entsorgt werden. In Ernst- bzw. Notfällen reagieren sie besonnen und leiten die jeweils erforderlichen Maßnahmen ein. Routinekontrollen, Einsätze und sicherheitsrelevante Ereignisse sowie die ergriffenen Maßnahmen dokumentieren sie am PC. Sie sind je nach Arbeitsbereich an unterschiedlichen Arbeitsorten tätig. Im Objektschutz etwa im Freien und innerhalb von Betriebsanlagen, im Bereich Geld- und Sicherheitstransporte sowie im Personenschutz
auch in Fahrzeugen. Im Bereich Veranstaltungsschutz arbeiten sie z. B. auf dem Messegelände, in Fußballstadien oder Konzertsälen. In Sicherheitsabteilungen von Kernkraftwerken und anderen
Betrieben sind sie in Alarmzentralen tätig. Auch können sie ihren Schwerpunkt auf die innerbetriebliche Einsatzplanung legen, auf betriebliche Ermittlungen, die Kundenberatung oder das Erstellen von Konzepten für Sicherheitsdienstleistungen.

PERSPEKTIVEN

Das Sicherheitsgewerbe hat sich in den letzten Jahren zu einem stark expandierenden Arbeitsmarkt entwickelt. Allein im Freistaat Bayern sind täglich mehr als 20.000 Mitarbeiter/-innen privater Sicherheitsdienste tätig. Dazu kommen noch die zahlreichen Unternehmen, welche eigene Mitarbeiter/-innen im Bereich Sicherheit einsetzen.
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten hauptsächlich:

  • in Unternehmen des Objekt-, Werte-und Personenschutzes
  • in der Sicherheitsberatung und -schulung, z. B. in Kraftwerken
  • in Sicherheitsabteilungen von Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs
  • in Unternehmen im Bereich Facility Management.

ZIELGRUPPE

• Personen mit fehlendem Berufsabschluss
• Personen mit Migrationshintergrund
• Personen zur Anpassung des beruflichen Qualifikationsprofils an den Arbeitsmarkt
• Berufsrückkehrer/-innen, Studienabbrecher/-innen
• nach Entscheidung der Arbeitsvermittlung

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Die Tätigkeit erfordert eine gute Allgemeinbildung, zeitgemäße Umgangsformen, Interesse an technischen und technologischen Themen. Darüber hinaus müssen die Berufstätigen im Beruf „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ über Persönlichkeitsmerkmale wie Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten im Rahmen des Auftrags, Teamfähigkeit sowie Entscheidungsfähigkeit und -sicherheit verfügen, um dem Dienstleistungscharakter des Berufsbildes Rechnung zu tragen. Das setzt neben der entsprechenden Fachkompetenz auch eine ausgeprägte Sozial- und Methodenkompetenz voraus.
Der Kostenträger prüft in der Regel die Voraussetzungen. Beim Maßnahmeträger wird ein Berufseignungs- und Sprachtest durchgeführt.

Sonstige Bedingungen:
• mind. 8 – 9 Schuljahre oder vergleichbare Schulbildung
• Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag fürs Praktikum
• Bereitschaft zur Aufnahme einer Tätigkeit im Bewachungsgewerbe
• Mindestalter 18 Jahre

Für ausländische Mitbürger gilt:
• mindestens 3 Jahre Aufenthalt in Deutschland oder im europäischen Raum
• Deutsche Sprache: mindestens Sprachlevel B1

AUSBILDUNGSINHALTE

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten
Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste:

Körperverletzung, Raub, Freiheitsberaubung, Nötigung, Urkundenfälschung, Betrug, Schadensersatz, Unterlassung, Grundlagen des Waffenrechts, Eigensicherung

Kommunikation und Kooperation:
Kommunikationsverhalten, Gesprächsführung, Umgang mit Konflikten, Meldungen, Bürokommunikationsmittel, interne und externe Kooperation

Schutz und Sicherheit:
Meldewesen, Erstmaßnahmen im Ereignisfall, Dienstanweisungen, Eigensicherung, Vorschriften der Berufsgenossenschaft, Branchen- und Standardsoftware, Internet

Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen:
Normen, Rollen und Gruppendynamik; soziale, formelle und informelle Gruppen; Deeskalationsmethoden; Kontrolltätigkeiten; Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen; Brandschutzordnung; Erstangriff bei der Brandbekämpfung; Eigensicherung; Verhalten am Ereignisort; Panik; Räumungs- und Evakuierungspläne

Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel:
Warensicherung; Funkanlagen; Kamera- und Videotechnik; biometrische Systeme; EMA, ÜMA, BMA; Zutrittskontrollsysteme; elektronische Schließanlagen; Wächterkontrollsysteme; Ortungssysteme

Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation:
Strafprozessordnung, Persönlichkeitsrechte, Schutz vor dem Ausspähen von Daten und Informationen, Datensicherung, Datensicherheit, Lauschabwehr, Diebesfallen, Fangmittel, -stoffe

Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen:
Grundrechte, Gewerberecht (§34a GewO, BewachV), Garantenstellung, Jedermannrechte, Eigentum/Besitz, Hausrecht/Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, Amtsanmaßung, Grundlagen des Einbruchschutzes, Widerstandsklassen von Türen und Fenstern, Sicherungseinrichtungen für Türen und Fenster, Schließanlagen, angriffs- und brandhemmende Verglasung – Widerstandsstufen, Zaunanlagen, Verhaltensmuster von Personen und Gruppen, Tätermotive und Täterverhalten

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• Umweltschutz

Wirtschafts- und Sozialkunde
• Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftens
• Menschliche Arbeit im Betrieb
• Der Ausbildungsbetrieb/die Wirtschaftsordnung
• Grundzüge der Wirtschaftspolitik und Sozialen Marktwirtschaft
• Steuern und Versicherungen

Personalwesen: Entgeltabrechnung mit DATEV/Lexware

Bürokommunikationstechniken und Datenverarbeitung

Deutsch / Kaufmännischer Schriftverkehr

Berufsbezogenes Englisch

Profiling / Bewerbungstraining

Vorbereitung auf die Unterrichtung §34a GewO (IHK) und Sachkundeprüfung §34a GewO (IHK)

Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer

ABSCHLUSS

Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)
Die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit findet vor der Industrie- und Handelskammer schriftlich und mündlich statt.

Zusätzliche Abschlüsse:
• Unterrichtung § 34a GewO (IHK)
• Sachkundeprüfung § 34a GewO (IHK)
• Betrieblicher Ersthelfer
• Brandschutzhelfer
• Zertifikat Werkschutz I-IV
• Waffensachkundeprüfung
• Geprüfte Interventionskraft