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Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)
Termine:
03.04.2025 – 25.11.2026,
Standardumschulung
01.10.2025 – 12.05.2027, Standardumschulung
09.12.2024 – 19.11.2026, erweiterte Umschulung
02.06.2025 – 13.05.2027, erweiterte Umschulung
07.01.2026 – 02.12.2027, erweiterte Umschulung
14.11.2024 – 13.05.2025, Vorbereitung Externenprüfung
11.06.2025 – 24.11.2025, Vorbereitung Externenprüfung
20.11.2025 – 12.05.2026, erweiterte Umschulung,
25.06.2026 – 25.11.2026, erweiterte Umschulung
AUSBILDUNGSORGANISATION
Standard-Umschulung: Vollzeit 20 Monate (2115 UE / Praktikum 1120 Std.)
• Fachausbildung (10 Monate)
• Betriebliches Praktikum (7 Monate)
• Prüfungsvorbereitung (3 Monate)
Montag bis Freitag 08:15 – 16:15 Uhr, 9 UE pro Tag, 45 UE pro Woche
Pausenregelung: 15 Min. nach jeder Doppelstunde, 30 Min. Mittagspause (Ferienzeiten sind eingeplant)
Erweiterte Umschulung: Vollzeit 23 Monate (2684 UE / Praktikum 1120 Std.)
• Fachausbildung (13 Monate)
• Betriebliches Praktikum (7 Monate)
• Prüfungsvorbereitung (3 Monate)
Montag bis Freitag 08:15 – 16:15 Uhr, 9 UE pro Tag, 45 UE pro Woche
Pausenregelung: 15 Min. nach jeder Doppelstunde, 30 Min. Mittagspause (Ferienzeiten sind eingeplant)
Vorbereitung Externenprüfung: Vollzeit 6 Monate
Montag bis Freitag 08:15 – 16:15 Uhr, 9 UE pro Tag, 45 UE pro Woche
Pausenregelung: 15 Min. nach jeder Doppelstunde, 30 Min. Mittagspause
Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen das gesamte Prüfungswissen und trainiert Sie für die Berufs-Abschlussprüfung “Fachkraft für Schutz- und Sicherheit IHK”. Für einen Personsnkreis mit fehlendem Berufsabschluss, aber min. 54-monatiger. einschlägiger Berufserfahrung.
TÄTIGKEITSPROFIL
Ob im Personenschutz, im Veranstaltungsschutz, im Objekt- oder Werttransportschutz: Fachkräfte für Schutz und Sicherheit sind in der Lage, Situationen und Gefährdungspotenziale richtig einzuschätzen.
Aufgrund ihrer spezifischen beruflichen Kompetenz erstellen, vermarkten und erbringen sie Sicherheitsdienstleistungen, beispielsweise eine Analyse, wie hoch und welcher Art eine mögliche
Gefährdung z. B. für einen Betrieb der Pharmaforschung ist. Sie schützen Menschen, Objekte, Werte und Anlagen, unterstützen die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch präventive Maßnahmen und – soweit erforderlich – durch Gefahrenabwehr. Zudem beraten Fachkräfte für Schutz und Sicherheit ihre Kunden
umfassend in den Bereichen Personen-, Veranstaltungs- und Objektschutz sowie Werttransport. Sie arbeiten entsprechende Angebote aus – basierend auf ihren fundierten Kenntnissen über moderne Sicherheitstechnik. Dabei prüfen sie auch, ob die betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften, beispielsweise zum Brand- und Umweltschutz, eingehalten werden, ob Flucht- und Rettungswege offen sind und gefährliche Abfälle korrekt gelagert bzw. entsorgt werden. In Ernst- bzw. Notfällen reagieren sie besonnen und leiten die jeweils erforderlichen Maßnahmen ein. Routinekontrollen, Einsätze und sicherheitsrelevante Ereignisse sowie die ergriffenen Maßnahmen dokumentieren sie am PC. Sie sind je nach Arbeitsbereich an unterschiedlichen Arbeitsorten tätig. Im Objektschutz etwa im Freien und innerhalb von Betriebsanlagen, im Bereich Geld- und Sicherheitstransporte sowie im Personenschutz
auch in Fahrzeugen. Im Bereich Veranstaltungsschutz arbeiten sie z. B. auf dem Messegelände, in Fußballstadien oder Konzertsälen. In Sicherheitsabteilungen von Kernkraftwerken und anderen
Betrieben sind sie in Alarmzentralen tätig. Auch können sie ihren Schwerpunkt auf die innerbetriebliche Einsatzplanung legen, auf betriebliche Ermittlungen, die Kundenberatung oder das Erstellen von Konzepten für Sicherheitsdienstleistungen.
PERSPEKTIVEN
Das Sicherheitsgewerbe hat sich in den letzten Jahren zu einem stark expandierenden Arbeitsmarkt entwickelt. Allein im Freistaat Bayern sind täglich mehr als 20.000 Mitarbeiter/-innen privater Sicherheitsdienste tätig. Dazu kommen noch die zahlreichen Unternehmen, welche eigene Mitarbeiter/-innen im Bereich Sicherheit einsetzen.
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten hauptsächlich:
ZIELGRUPPE
• Personen mit fehlendem Berufsabschluss
• Personen mit Migrationshintergrund
• Personen zur Anpassung des beruflichen Qualifikationsprofils an den Arbeitsmarkt
• Berufsrückkehrer/-innen, Studienabbrecher/-innen
• nach Entscheidung der Arbeitsvermittlung
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Die Tätigkeit erfordert eine gute Allgemeinbildung, zeitgemäße Umgangsformen, Interesse an technischen und technologischen Themen. Darüber hinaus müssen die Berufstätigen im Beruf „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ über Persönlichkeitsmerkmale wie Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten im Rahmen des Auftrags, Teamfähigkeit sowie Entscheidungsfähigkeit und -sicherheit verfügen, um dem Dienstleistungscharakter des Berufsbildes Rechnung zu tragen. Das setzt neben der entsprechenden Fachkompetenz auch eine ausgeprägte Sozial- und Methodenkompetenz voraus.
Der Kostenträger prüft in der Regel die Voraussetzungen. Beim Maßnahmeträger wird ein Berufseignungs- und Sprachtest durchgeführt.
Sonstige Bedingungen:
• mind. 8 – 9 Schuljahre oder vergleichbare Schulbildung
• Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag fürs Praktikum
• Bereitschaft zur Aufnahme einer Tätigkeit im Bewachungsgewerbe
• Mindestalter 18 Jahre
Für ausländische Mitbürger gilt:
• mindestens 3 Jahre Aufenthalt in Deutschland oder im europäischen Raum
• Deutsche Sprache: mindestens Sprachlevel B1
AUSBILDUNGSINHALTE
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten
Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste:
Körperverletzung, Raub, Freiheitsberaubung, Nötigung, Urkundenfälschung, Betrug, Schadensersatz, Unterlassung, Grundlagen des Waffenrechts, Eigensicherung
Kommunikation und Kooperation:
Kommunikationsverhalten, Gesprächsführung, Umgang mit Konflikten, Meldungen, Bürokommunikationsmittel, interne und externe Kooperation
Schutz und Sicherheit:
Meldewesen, Erstmaßnahmen im Ereignisfall, Dienstanweisungen, Eigensicherung, Vorschriften der Berufsgenossenschaft, Branchen- und Standardsoftware, Internet
Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen:
Normen, Rollen und Gruppendynamik; soziale, formelle und informelle Gruppen; Deeskalationsmethoden; Kontrolltätigkeiten; Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen; Brandschutzordnung; Erstangriff bei der Brandbekämpfung; Eigensicherung; Verhalten am Ereignisort; Panik; Räumungs- und Evakuierungspläne
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel:
Warensicherung; Funkanlagen; Kamera- und Videotechnik; biometrische Systeme; EMA, ÜMA, BMA; Zutrittskontrollsysteme; elektronische Schließanlagen; Wächterkontrollsysteme; Ortungssysteme
Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation:
Strafprozessordnung, Persönlichkeitsrechte, Schutz vor dem Ausspähen von Daten und Informationen, Datensicherung, Datensicherheit, Lauschabwehr, Diebesfallen, Fangmittel, -stoffe
Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen:
Grundrechte, Gewerberecht (§34a GewO, BewachV), Garantenstellung, Jedermannrechte, Eigentum/Besitz, Hausrecht/Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, Amtsanmaßung, Grundlagen des Einbruchschutzes, Widerstandsklassen von Türen und Fenstern, Sicherungseinrichtungen für Türen und Fenster, Schließanlagen, angriffs- und brandhemmende Verglasung – Widerstandsstufen, Zaunanlagen, Verhaltensmuster von Personen und Gruppen, Tätermotive und Täterverhalten
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• Umweltschutz
Wirtschafts- und Sozialkunde
• Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftens
• Menschliche Arbeit im Betrieb
• Der Ausbildungsbetrieb/die Wirtschaftsordnung
• Grundzüge der Wirtschaftspolitik und Sozialen Marktwirtschaft
• Steuern und Versicherungen
Personalwesen: Entgeltabrechnung mit DATEV/Lexware
Bürokommunikationstechniken und Datenverarbeitung
Deutsch / Kaufmännischer Schriftverkehr
Berufsbezogenes Englisch
Profiling / Bewerbungstraining
Vorbereitung auf die Unterrichtung §34a GewO (IHK) und Sachkundeprüfung §34a GewO (IHK)
Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer
ABSCHLUSS
Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)
Die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit findet vor der Industrie- und Handelskammer schriftlich und mündlich statt.
Zusätzliche Abschlüsse:
• Unterrichtung § 34a GewO (IHK)
• Sachkundeprüfung § 34a GewO (IHK)
• Betrieblicher Ersthelfer
• Brandschutzhelfer
• Zertifikat Werkschutz I-IV
• Waffensachkundeprüfung
• Geprüfte Interventionskraft