Baufachwirt-in (IHK) - BAA

Baufachwirt-in (IHK)

20. April 2022 root Comments Off

Termine:

folgen in Kürze

Berufsbild:

Baufachwirtinnen und Baufachwirte planen, steuern und kontrollieren kaufmännische Vorgänge in Baubetrieben des Hoch,- Tief,- und Straßenbaus. Zudem sind sie für die Kalkulation von Angeboten und deren Auswertung zuständig und haben somit eine hohe Verantwortung für die wirtschaftlichen Prozesse im Unternehmen.

Nach Ihrer Weiterbildung sind Sie in der Lage anspruchsvolle Kostenrechnungen und Angebote zu erstellen und auszuwerten, Personalplanungen vorzunehmen oder Leistungen an Fremdunternehmen zu vergeben.

Berufsperspektiven:

• in Baubetrieben• im Objektmanagement • in Architektur,- und Ingenieurbüros• in staatlichen Institutionen, z.B. Wohnungs- oder Bauämtern• in der Immobilienwirtschaft

Auszug aus dem Lehrplan der IHK:

• Volkswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen der Bauwirtschaft• Unternehmensführung und -organisation in der Bauwirtschaft• Finanz- und Rechnungswesen im Baubetrieb• Planung und Steuerung des baubetrieblichen Personalwesens• Vertrieb und Absatzmarketing im Baubetrieb• Materialplanung und -lagerung• Vergabe von Leistungen• Immobilien- und Baurecht

Zulassungsvoraussetzungen:

• Abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine weitere Berufstätigkeit in einer Bauunternehmung von mindestens 3 Jahren, die der Fortbildung zur Baufachwirtin / zum Baufachwirt dienlich ist,• ODER eine mindestens 6-jährige einschlägige Berufstätigkeit in einer Bauunternehmung nachweisen kann, die der Fortbildung zur Baufachwirtin / zum Baufachwirt dienlich ist,• ODER wer auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Dauer:

• 38 Unterrichtstage à 8 UE1 (45 min) à 304 UE

Preis:

• Baufachwirtin / Baufachwirt
= 2.714,70€ + 180,00€ Lernmittel, zzgl. Prüfungsgebühr2

__________

1 UE= Unterrichtseinheiten
2 Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden IHK München erhoben und ist vom Prüfungskandidaten an diese direkt zu
 entrichten.