Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG

Die berufliche Aufstiegsfortbildung zum/zur Staatl. gepr. Hotelbetriebswirt/in wird mit dem sog. Aufstiegs-BaföG (Meister-BaföG) gemäß AFBG gefördert.


Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Aufstiegs-BAföG werden die Schulgebühren in zwei Stufen zu jeweils mindestens 50% gefördert.


23 Monate * 420,00€ = 9.660,00€
Zuschussanteil 50% – 4.830,00€
= Restbetrag 4.830,00€
Erlass bei erfolgreichem Abschluss 50% – 2.415,40€
= Restbetrag 2.415,00€
Meisterbonus (aktuell) – 2.000,00€
= Restbetrag 415,00€


Durch die attraktiven Fördermöglichkeiten reduzieren sich die Schulgebühren auf de facto nur noch 18,04€ monatlich. Die Kosten (Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Bücher,…) der Aufstiegsqualifizierung lassen sich zudem von der Steuer absetzen, wodurch sich die die Kursgebühren nochmal deutlich reduzieren. Im ersten Schuljahr erhalten Sie hierzu ein ausführliches Seminar.


Planen Sie sich im Anschluss an die Aufstiegsqualifizierung selbstständig zu machen, wird die Teilnahme zu 100% gefördert.

Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie bei der Schulleitung und bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung Ihres Landratsamtes oder Ihrer kreisfreien Gemeinde. Weitere Informationen unter Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG).

Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten Sie die steuerfreie Meisterprämie in Höhe von aktuell 2.000,00€. Um die Anmeldung kümmern wir uns.