Teilqualifizierung: Schutz- und Sicherheitskraft (BAA)

4. Mai 2022 Christine Sikora Comments Off

aus dem Berufsfeld Fachkraft Schutz und Sicherheit (IHK)
mit Zulassung zur Kompetenzfeststellung IHK

Termine:

19.01.2024 – 02.07.2024
Betriebliches Praktikum: 03.07.2024 – 26.09.2024

21.03.2024 – 03.09.2024
Betriebliches Praktikum: 04.09.2024 – 29.11.2024

23.05.2024 – 30.10.2025
Betriebliches Praktikum: 31.10.2024 – 10.02.2025

AUSBILDUNGSORGANISATION

Teilqualifizierung in Vollzeit: Dauer 9 Monate
Montag bis Freitag von 08:15 – 16:15 Uhr
• Fachtheoretische Ausbildung (6 Monate)
• Betriebliches Praktikum (3 Monate)

TEILQUALIFIZIERUNG – WAS IST DAS?

Eine Teilqualifizierung ist ein neuer Qualifizierungsansatz für Maßnahmen der geförderten Berufsweiterbildung. Eine Teilqualifizierung führt Schritt für Schritt entlang bundeseinheitlicher standardisierter Teilqualifikationen (TQ) zum anerkannten Berufsabschluss. Teilqualifikationen gibt es für verschiedene Berufsziele, darunter auch zum Beruf Servicekraft/Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
Der Arbeitsmarkt ist geprägt von stetig steigenden Qualifikationsanforderungen. Es wird eine Vielfalt von Anpassungsqualifizierungen angeboten. Die TQ ist im Gegensatz dazu wirklich abschlussorientiert
und ein anerkannter Qualifizierungsschritt hin bis zu einem regulären Berufsabschluss.
Das TQ-Konzept ist daher ein modulares Bildungsangebot, das das Erreichen des Berufsabschlusses auf überschaubare Qualifikationseinheiten (TQ) herunterbricht. An erfolgreich absolvierte TQ kann direkt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder angeknüpft werden. Die TQ hat daher zwei herausragende Vorteile: Jede einzelne TQ eines Berufs ist nicht nur Schritt in Richtung Berufsabschluss, sondern gleichzeitig auch einzeln im Arbeitsmarkt verwertbar, weil sie alle notwendigen Kompetenzen für identifizierte betriebliche Einsatzfelder umfasst und in der Summe eine Gesamtqualifikation für ein Berufs- und Tätigkeitsfeld abdeckt.

PERSPEKTIVEN

Das Sicherheitsgewerbe hat sich in den letzten Jahren zu einem stark expandierenden Arbeitsmarkt entwickelt. Mit der Globalisierung und weltweiten Vernetzung steigt auch das Gefühl der Unsicherheit und drohenden Gefahr unter der Bevölkerung. Das Spektrum der Sicherheitsaufgaben umfasst alle Bereiche.

Qualifiziertes Fachpersonal in der privaten Sicherheitsbranche hat die besten Chancen für einen späteren Einsatz in einem der ca. 4.000 Unternehmen mit knapp 200.000 Beschäftigten! In der Branche herrscht akuter Fachkräftemangel. Die Nachfrage steigt stetig und rasant an. Das ist Ihre Chance für den schnellen
Berufseinstieg und Ihren beruflichen Erfolg. Das Betätigungsfeld umfasst unter anderem den Objekt- und Werkschutz, Sicherheit an Flughäfen, Führung und Planung von Mitarbeitern, Erstellen von Sicherheitskonzepten, Qualitätsmanagement, Veranstaltungs- und Brandschutz sowie Notfallplanung.

ZIELGRUPPE/ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Es gelten folgende Mindestvoraussetzungen:
• Mindestalter 18 Jahre
• Personenkreis mit Migrationshintergrund: Deutsche Sprache in Wort uns Schrift (mind. Sprachlevel B1)
• Zuverlässigkeit; konkret: ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
• Registriert für ausländische Mitbürger/Mitbürgerinnen: 5 Jahre Aufenthalt in EU-Ländern bzw. Deutschland
• Bereitschaft zum Schichtdienst

Mit der TQ 1 qualifizieren Sie sich für ein geschlossenes arbeitsplatzspezifisches Tätigkeits- und Einsatzfeld in der Sicherheitswirtschaft.

Personen und Objekte schützen:
Nach Absolvieren dieser TQ werden Sie eingesetzt
• bei der Kontrolle und Überwachung von Personen und Objekten;
• bei wechselnden Tätigkeiten in den Bereichen Revierdienst, Torkontroll- und Empfangsdienst, Posten- und Streifendienst, Alarm- und Interventionsdienst sowie Verkehrs- und Veranstaltungsdienst.

Diese TQ 1 beinhaltet
• Sachkundeprüfung IHK im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
• Schulung zum

  • Brandschutzbeauftragten
  • zum Ersthelfer
  • zur Interventionskraft nach der derzeit gültigen Richtlinie
    VdS2172, Anhang E1

• Vorbereitung auf die Aufzugsführerberechtigung und auf die Waffensachkundeprüfung einschließlich Prüfung

GSSK I – IV
Rechtliche Grundlagen im Bewachungsgewerbe (I)
Dienstkunde (II)
Technische Einrichtung und Hilfsmittel (III)
Grundsätze beim Umgang mit Menschen (IV)

AUSBILDUNGSINHALTE

Rechtsgrundlagen für die Sicherheitswirtschaft

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Bewachungsverordnung
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Strafgesetzbuch (StGB)
  • Straf- und Verhaltensrecht
  • Waffen: Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften der Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umweltschutzrecht
  • Arbeits- und Tarifrecht

Dienstkunde

  • Überblick über Sicherheitsbereiche und betriebliche Organisationen
  • Dienstanweisung
  • Handlungsgrundsätze
  • Unfallverhütung, Prävention
  • Umweltschutz
  • Qualitätssicherung

Schulung zum/-r betrieblichen Ersthelfer

Angewandte Psychologie / Umgang mit Menschen

  • Grundlagen des Verhaltens
  • Verhalten in Gefahrensituationen
  • Deeskalation
  • Gesprächsführung
  • Konfliktmanagement

Sicherheits-, Kommunikations- und Datentechnik

  • Überblick
  • Sicherungs- und Kontrolleinrichtungen
  • Gefahrenmeldeanlagen
  • Kommunikationstechnik

Fachenglisch
Vorbereitung auf Sachkundeprüfung nach § 34a GewO inkl. Sachkundeprüfung
Schulung zum/-r Brandschutzbeauftragten

VDS-geprüfte Interventionskraft (nach Richtlinie VdS 2172, Anhang E1)
Vorbereitung auf die Aufzugsführerberechtigung
Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung
EDV – MS-Office (allgemeine Grundlagen Windows, Word, Excel, Outlook)
Bewerbungstrainingtraining/Profiling

ABSCHLÜSSE UND ZERTIFIKATE

  • Schutz- und Sicherheitskraft (BAA)
  • Brandschutzbeauftragte/r
  • Ersthelfer/-in
  • Sachkundeprüfung und/oder Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) für das Bewachungsgewerbe
  • Zertifikat GSSK I – IV
  • Aufzugsführerberechtigung
  • Gepr. Interventionskraft
  • Waffensachkundeprüfung WaffG § 7
  • Fachenglisch im Bewachungsgewerbe
  • Praktische Anwendung Dienskunde einschl. EDV